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| Zur Geschichte
des Kamper Hofs |
 Der
Hof "zu Kamp" - gewöhnlich kurz Kamperhof genannt - lag mitten in
Holthausen auf dem Westufer des Langenweihers auf der Flur "am Kamper Acker".
Das Wort Kamp bedeutet ursprünglich ein mit einem Graben oder Zaun
abgegrenztes Stück Land von unbestimmter Größe (campus).
Der auf einem solchen Feld gelegene Hof wurde daher Hof zu Kamp, auf dem
Kampe oder Kamperhof genannt. Diese Bezeichnung ist am Niederrhein und
im Westfälischen ebenso häufig wie die Bezeichnung Holthausen,
Holzhausen oder Holthusen.
Der Kamperhof
war erst Elbroicher Besitz, später ein freiadliges Gut. In einem uralten
Verzeichnis ohne Jahreszahl, das nach verschiedenen Anzeichen in der ersten
Hälfte des 15. Jahrhunderts geschrieben ist, kommt der Name Johann
von Kampe vor. Etwa einhundert Jahre später wird ein Herr von Lützerath
"op syn Hoff zu Kamp" in den Protokollen der Reisholzer Gemarke als Besitzer
bezeichnet. Anna von Lützerath war mit Wilhelm von Eyhs, genannt Beusdahl,
verheiratet und brachte den Hof zu Kamp an dessen Geschlecht. In einer
Urkunde vom 2. November 1650 kommt Andreas von Eyhs als Erbgesessener eines
dritten Teiles des Kamperhofes vor. Durch Erbteilung wechselten die Herren
des Hofes recht oft den Besitzer, und der früher sehr ansehnliche
Bestand des Hofes wurde vermindert. Als Besitzer werden genannt ein Junker
von Gulpen, von dem es in einer Urkunde von 1679 heißt: "ltem der
Adeliche Kamperhof, So Junker Gulpen zustennig", ferner der Jülich-Bergische
Vizekanzler Geheimrat Heinrich Schnellen. Durch dessen Tochter Anna Lucia
kam der Hof infolge Heirat an den Kölner Bürgermeister von zum
Pütz, der "frey Adelichen sogenannten Camper Hoff - an Lange Weyer
im Herzogtumb Bergh und Ambt Munheimb gelegen ... mit Haush, Hoff und der
zum Hoff gehörigen schaaf drifft durchs Dorf Itter und Holdt hausen"
der verwandten Familie von Schlöhsern verkaufte. Deren Schwiegersohn
von Hagen veräußerte den Hof 1807 an den Freiherrn Heinr. Lambert
von Bertrab zu EIbroich, und seitdem war der Kamper Hof und seine Ländereien
wieder mit dem Elbroicher Besitz vereinigt. |
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